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   BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70   

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BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70 (https://dejure.org/1973,205)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1973 - I C 59.70 (https://dejure.org/1973,205)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1973 - I C 59.70 (https://dejure.org/1973,205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf einen Fremdenpass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 143
  • MDR 1974, 71
  • DVBl 1974, 86
  • DÖV 1973, 862
  • DÖV 1973, 862 + 74
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
    Wo das aus besonderen Gründen nicht der Fall ist oder ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind, wird die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf ihre Bündnisverpflichtung aus dem Nordatlantik-Vertrag und auf ihre auf Art. 6 Abs. 1 GG beruhende Förderungspflicht für Ehe und Familie (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]) helfend einzugreifen haben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie als "Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft" bezeichnet, "deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden kann", und hat daraus "die Aufgabe für den Staat" hergeleitet, "Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern" (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71, 76]).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
    Diese Auffassung betrifft eine Würdigung des sachlichen Rechts, die als solche, wie dargelegt, nicht zu beanstanden ist und in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung in BVerwGE 11, 95 (97) [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59]; 16, 214 (218 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 103/61]/219) steht.
  • BVerwG, 03.09.1970 - I B 65.70

    Ausweisung auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - Adoption des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachverhalt unter Verletzung von §§ 125 Abs. 1 und 86 Abs. 1 VwGO nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht dazu führen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in der Tatsacheninstanz hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (z.B. Beschluß vom 3. September 1970 - BVerwG I B 65.70 - [JR 1971, 214] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 103.61

    Bedeutung des Rechtsstandes im Unfallzeitpunkt für Versorgung der Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
    Diese Auffassung betrifft eine Würdigung des sachlichen Rechts, die als solche, wie dargelegt, nicht zu beanstanden ist und in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung in BVerwGE 11, 95 (97) [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59]; 16, 214 (218 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 103/61]/219) steht.
  • Drs-Bund, 28.12.1962 - BT-Drs IV/868
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
    Staatsinteressen im engeren Sinne zu verstehen, sondern alle Belange des Staates, der Allgemeinheit und des einzelnen, einschließlich humanitärer Überlegungen, die nach allgemeiner Auffassung als berechtigt anzuerkennen sind, soweit ihnen keine höheren Belange entgegenstehen" (BT-Drucks. IV/868 S. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 19 A 4554/06

    D (A), Untätigkeitsklage, Rechtsschutzinteresse, Reiseausweis für Ausländer,

    vgl. die amtliche Begründung zu §§ 5 bis 13 AufenthV, BR-Drucksache 731/04 vom 24. September 2004, S. 151 f.; BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - 1 C 59.70 -, juris, Rdn. 23 f.; Beschluss vom 19. Januar 1983 - 1 B 11.83 -, juris, Rdn. 5; Beschluss vom 29. September 1988 - 1 B 106.88 -, InfAuslR 1988, 317 (318).

    BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - 1 C 59.70 -, juris, Rdn. 30 f.

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Danach beanspruchen Ehe und Familie in der Wertordnung des Grundgesetzes einen hohen Rang (BVerwGE 42, 143 [148]).
  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

    Dies erscheint auch sachlich gerechtfertigt, weil mit der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer ein Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates erfolgen kann und somit zwischenstaatliche Belange berührt werden können (vgl. zur Ausstellung eines Fremdenpasses nach dem AuslG 1965: Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 59.70 - BVerwGE 42, 143).
  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses -

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß § 4 Abs. 1 AuslG die Erteilung des Fremdenpasses in das pflichtgemäße Ermessen der Ausländerbehörde stellt (BVerwGE 42, 143 [144 f.]).

    Die Behörden dürfen bei der Ermessensausübung berücksichtigen, ob die Ausstellung des Fremdenpasses im deutschen Interesse liegt (BVerwGE 42, 143 [145]).

    Da die Ausstellung eines Fremdenpasses insbesondere dann Belastungen für den Staat mit sich bringen kann, wenn mit ihr ein Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates verbunden ist, muß auch auf den Nachdruck, mit dem der andere Staat seine Personalhoheit geltend macht, sowie auf die zu diesen Staat bestehenden Beziehungen Bedacht genommen werden (BVerwGE 42, 143 [145]).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 1 B 74.77

    Beschränkung der Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht vorgetragene

    Abgesehen davon hat in diesem Zusammenhang folgendes zu gelten: Durch die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 42, 143 [144 f.]) ist bereits geklärt, daß § 4 Abs. 1 AuslG die Erteilung eines Fremdenpasses in das pflichtgemäße Ermessen der Ausländerbehörde stellt.

    Bezüglich der für die Ermessensausübung maßgebenden Gesichtspunkte hat der Senat unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu § 4 AuslG ausgeführt, daß alle Belange des Staates, der Allgemeinheit und des einzelnen, einschließlich humanitärer Überlegungen, die nach allgemeiner Auffassung als berechtigt anzuerkennen sind, soweit ihnen keine höheren Belange entgegenstehen, die Behörde leiten müssen (BVerwGE 42, 143 [145]).

    Da die Ausstellung eines Fremdenpasses insbesondere dann Belastungen für den Staat mit sich bringen kann, wenn mit ihr ein Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates verbunden ist, muß auch auf den Nachdruck, mit dem der andere Staat seine Personalhoheit geltend macht, sowie auf die zu diesem Staat bestehenden Beziehungen Bedacht genommen werden (BVerwGE 42, 143 [145]).

  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

    Im übrigen kann die von der Revision geltend gemachte Rüge mangelnder Sachaufklärung nicht dazu führen, Beweisanträge zu ersetzen, die der Kläger vor dem Verwaltungsgericht hätte stellen müssen, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 20. Februar 1963 - BVerwG II C 93.60 - Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [DÖV 1963, 886]; Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG I C 36.71 - Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 59.70 - Beschluß vom 20. März 1975 - BVerwG VIII CB 39.73 -).
  • BVerwG, 29.09.1988 - 1 B 106.88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß § 4 Abs. 1 AuslG die Erteilung des Fremdenpasses in das pflichtgemäße Ermessen der Ausländerbehörde stellt (BVerwGE 42, 143 [BVerwG 03.05.1973 - I C 59/70]; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 43; Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 1 B 48.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der

    Hinzu kommt, daß bei der Entscheidung über die Erteilung eines Fremdenpasses (§ 4 AuslG) der aus Art. 6 GG herzuleitende aufenthaltsrechtliche Schutz ebenfalls zu beachten ist (BVerwGE 42, 143).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

    Zwar findet die gerichtliche Aufklärungspflicht dert ihre Grenze, wo eine Prozeßpartei ihrer Verpflichtung, bei der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken, nicht nachkommt (Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 59.70 - [DVBl. 1974, 86]; Urteil vom 16. September 1964 - BVerwG 3 C 123.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Obwohl die Ausstellung eines Fremdenpasses im weiten Ermessen der Behörde liegt, ein Rechtsanspruch des Ausländers daher grundsätzlich nicht besteht (§ 4 Abs. 1 AuslG; vgl. dazu BVerwGE 42, 143; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.), ist der Ausländer übrigens insoweit selbst dann nicht rechtsschutzlos, wenn ein Ablehnungsbescheid nicht ergeht (§ 75 VwGO).
  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 161.86

    Fiktion der Voraussetzungen des § 3 Ausländergesetz (AuslG) für den Fall der

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 18.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 97.95

    Unzulässige Unterscheidung zwischen Lebensgemeinschaften von reinen

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 21.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 17.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 CB 58.75

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 20.03.1975 - VIII CB 39.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1990 - 1 S 1907/90

    Ausländerrecht: Fremdenpaß

  • BVerwG, 19.02.1982 - 1 B 99.81

    Antrag auf Austellung eines Fremdenpasses an mit deutschen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80

    Antrag auf Erteilung einer Nachzugserlaubnis - Beeinträchtigung der Belange der

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 45.77

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung

  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 A 53.87

    Eilbedürftigkeit - Verfahren

  • VG Berlin, 27.04.1987 - 21 A 420.86

    Erteilung eines Fremdenpasses durch die Ausländerbehörde

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